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Kindergeld beantragen – so geht's
Seit Januar 2026 beträgt das Kindergeld 259 € pro Kind und Monat. Hier erfahren Sie, wie Sie es richtig beantragen.
Stand: September 2026
Wer bekommt Kindergeld?
Eltern (auch Adoptiv-, Pflege- oder Stiefeltern) mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland – für Kinder bis 18 Jahre, in Ausbildung oder Studium bis 25 Jahre. Antragsteller und Kind brauchen eine steuerliche Identifikationsnummer.
Leben beide Eltern zusammen, bekommt nur einer das Kindergeld; der andere unterschreibt sein Einverständnis im Antrag.
Frist: 6 Monate rückwirkend
Kindergeld wird rückwirkend nur für die letzten sechs Monate vor dem Monat gezahlt, in dem der Antrag bei der Familienkasse eingeht. Beantragen Sie es daher bald nach der Geburt – sobald die Steuer-ID des Kindes da ist.
Welche Formulare?
- Antrag auf Kindergeld (KG 1)
- Anlage Kind – für jedes Kind eine eigene
- Anlage EU – bei Staatsangehörigkeit eines anderen EU/EWR-Staates
- Anlage Ausland – wenn Sie, Ihr Partner oder das Kind einen Bezug zum Ausland haben (Arbeit, Leistungen, Wohnsitz)
Welche Nachweise?
- Staatsangehörigkeit außerhalb EU/EWR/Schweiz: Kopie des Aufenthaltstitels
- Adoption: Annahmebeschluss
- Volljährige Kinder: Nachweis über Schule, Ausbildung oder Studium
- Geburtsurkunde: bei Geburt in Deutschland nur auf Anfrage der Familienkasse
Schritt für Schritt
- Angaben zu Ihnen, zum Partner und zu den Kindern machen.
- Ausdrucken, unterschreiben (auch der Partner) und an die zuständige Familienkasse schicken oder dort online hochladen.
Häufige Fragen
Muss ich Kindergeld jedes Jahr neu beantragen?
Nein. Erhöhungen werden automatisch gezahlt; Änderungen (Umzug, Kontowechsel) müssen Sie der Familienkasse aber mitteilen.
Welche Familienkasse ist zuständig?
Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit für Ihren Wohnort; für Beschäftigte im öffentlichen Dienst teils eine eigene Familienkasse.
Brauche ich die Geburtsurkunde?
Bei Geburt in Deutschland nur, wenn die Familienkasse sie anfordert.
Weitere Ratgeber
Allgemeine Informationen ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Angaben Ihrer Elterngeldstelle bzw. Familienkasse.