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Kindergeld und Elterngeld als Ausländer in Deutschland
Ja – die meisten Eltern mit Wohnsitz in Deutschland bekommen Kindergeld und Elterngeld, unabhängig von der Staatsangehörigkeit. Entscheidend ist der Aufenthaltstitel.
Stand: September 2026
EU-, EWR- und Schweizer Staatsangehörige
Sie sind deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt: Wer in Deutschland wohnt (Freizügigkeit), bekommt Kindergeld und Elterngeld. Beim Kindergeld ist zusätzlich die „Anlage EU“ auszufüllen; in den ersten drei Monaten nach der Einreise besteht ein Anspruch nur bei Erwerbstätigkeit.
Nicht-EU-Staatsangehörige (z. B. Japan, Indien, Türkei, USA)
- Niederlassungserlaubnis oder Blaue Karte EU: Anspruch auf Kindergeld und Elterngeld.
- Aufenthaltserlaubnis, die zur Erwerbstätigkeit berechtigt (z. B. § 18a/18b AufenthG, Familiennachzug): Anspruch.
- Aufenthaltserlaubnis zum Studium oder zur Ausbildung: Kindergeld nur, wenn Sie in Deutschland erwerbstätig sind oder Elternzeit nehmen; Elterngeld in der Regel nicht.
- Aufenthaltsgestattung (Asylverfahren) oder Duldung: in der Regel kein Anspruch.
- Dem Antrag ist immer eine Kopie des Aufenthaltstitels beizufügen.
Steuer-ID, Wohnsitz und Konto
Antragsteller und Kind brauchen eine steuerliche Identifikationsnummer (kommt nach der Geburt automatisch per Post). Nötig sind außerdem ein Wohnsitz in Deutschland (Anmeldung beim Bürgeramt) und ein Konto – ein deutsches IBAN ist üblich, ein SEPA-Konto im Ausland ist erlaubt.
Kinder im Ausland
Kindergeld gibt es für Kinder, die in Deutschland oder einem EU/EWR-Staat leben (dann in Höhe des dortigen Preisniveaus). Für Kinder in Nicht-EU-Staaten gibt es in der Regel kein Kindergeld.
Formulare nur auf Deutsch – so klappt es trotzdem
Die amtlichen Formulare (KG 1, Anlage Kind, Elterngeldantrag Ihres Bundeslandes) gibt es nur auf Deutsch, und sie müssen auf Deutsch ausgefüllt werden. Mit ElternKinderGeld beantworten Sie die Fragen in Ihrer Sprache; die Formulare werden automatisch auf Deutsch ausgefüllt und Sie bekommen ein Kontrollblatt in Ihrer Sprache zum Vergleichen.
Häufige Fragen
Ich arbeite nicht – bekomme ich trotzdem Kindergeld?
Als EU-Bürger ja (nach den ersten drei Monaten auch ohne Arbeit). Als Nicht-EU-Bürger kommt es auf den Aufenthaltstitel an: Er muss zur Erwerbstätigkeit berechtigen; tatsächlich arbeiten müssen Sie nicht.
Zählt Elterngeld als Sozialleistung, die dem Aufenthalt schadet?
Kindergeld und Elterngeld gelten nicht als „Sozialhilfe“ im Sinne des Aufenthaltsrechts und gefährden den Aufenthaltstitel nicht.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Kindergeld meist 4–8 Wochen, Elterngeld je nach Bundesland 4–12 Wochen. Vollständige Unterlagen verkürzen die Wartezeit deutlich.
Weitere Ratgeber
Allgemeine Informationen ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Angaben Ihrer Elterngeldstelle bzw. Familienkasse.