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Elterngeld beantragen – so geht's

Elterngeld ersetzt einen Teil Ihres Einkommens, wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen. Hier finden Sie das Wichtigste für Geburten ab dem 1. April 2025 – kompakt und verständlich.

Stand: September 2026

Elterngeld-Antrag jetzt ausfüllen →Kostenlos prüfen und Vorschau ansehen – erst danach bezahlen.

Wer bekommt Elterngeld?

Staatsangehörige aus EU/EWR/Schweiz sind Deutschen in der Regel gleichgestellt. Andere Staatsangehörige brauchen einen Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 bis 67 % des Nettoeinkommens vor der Geburt, bei geringem Einkommen bis zu 100 % – mindestens 300 €, höchstens 1.800 € im Monat. ElterngeldPlus ist halb so hoch, wird dafür doppelt so lange gezahlt. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden in den ersten Lebensmonaten angerechnet.

Wie lange?

Seit Geburten ab 01.04.2024 dürfen beide Eltern nur noch höchstens einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen, und zwar innerhalb der ersten 12 Lebensmonate (Ausnahmen u. a. bei Frühgeburt, Mehrlingen und Kindern mit Behinderung).

Frist: in den ersten 3 Monaten beantragen

Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht. Wer später beantragt, verliert Geld. Am besten stellen Sie den Antrag, sobald die Geburtsbescheinigung da ist.

Welche Unterlagen brauchen Sie?

Jedes Bundesland hat ein eigenes Formular und eine eigene Elterngeldstelle. Welche Nachweise genau Pflicht sind, hängt von Ihren Angaben ab – unser Assistent zeigt es Ihnen als Checkliste.

Schritt für Schritt

Häufige Fragen

Kann ich Elterngeld auch als Nicht-Deutsche(r) bekommen?

Ja. EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige in der Regel wie Deutsche; andere Staatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Dann ist eine Kopie des Aufenthaltstitels beizufügen.

Muss der andere Elternteil unterschreiben?

In den meisten Bundesländern ja – auch wenn nur ein Elternteil Elterngeld bekommt. Ausnahmen gelten z. B. für Alleinerziehende.

Was ist, wenn ich die Frist verpasse?

Der Antrag ist weiterhin möglich, aber Elterngeld wird nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang rückwirkend gezahlt.

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Allgemeine Informationen ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Angaben Ihrer Elterngeldstelle bzw. Familienkasse.