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Elterngeld beantragen – so geht's
Elterngeld ersetzt einen Teil Ihres Einkommens, wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen. Hier finden Sie das Wichtigste für Geburten ab dem 1. April 2025 – kompakt und verständlich.
Stand: September 2026
Wer bekommt Elterngeld?
- Sie wohnen in Deutschland (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt).
- Das Kind lebt mit Ihnen im Haushalt und Sie betreuen es selbst.
- Sie arbeiten höchstens 32 Stunden pro Woche.
- Das zu versteuernde Einkommen lag im Kalenderjahr vor der Geburt nicht über 175.000 € (Paare zusammen und Alleinerziehende, Geburten ab 01.04.2025).
Staatsangehörige aus EU/EWR/Schweiz sind Deutschen in der Regel gleichgestellt. Andere Staatsangehörige brauchen einen Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 bis 67 % des Nettoeinkommens vor der Geburt, bei geringem Einkommen bis zu 100 % – mindestens 300 €, höchstens 1.800 € im Monat. ElterngeldPlus ist halb so hoch, wird dafür doppelt so lange gezahlt. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss werden in den ersten Lebensmonaten angerechnet.
Wie lange?
- Basiselterngeld: 12 Monate für ein Elternteil, 14 Monate, wenn beide Eltern Elterngeld nehmen (Alleinerziehende: 14).
- ElterngeldPlus: aus einem Basis-Monat werden zwei Plus-Monate.
- Partnerschaftsbonus: 2 bis 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn beide gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche arbeiten.
Seit Geburten ab 01.04.2024 dürfen beide Eltern nur noch höchstens einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen, und zwar innerhalb der ersten 12 Lebensmonate (Ausnahmen u. a. bei Frühgeburt, Mehrlingen und Kindern mit Behinderung).
Frist: in den ersten 3 Monaten beantragen
Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat gezahlt, in dem der Antrag eingeht. Wer später beantragt, verliert Geld. Am besten stellen Sie den Antrag, sobald die Geburtsbescheinigung da ist.
Welche Unterlagen brauchen Sie?
- Geburtsbescheinigung für Elterngeld (Original vom Standesamt)
- Lohn-/Gehaltsabrechnungen der 12 Monate vor der Geburt bzw. vor dem Mutterschutz
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberbescheinigung über den Zuschuss
- bei Selbstständigkeit: Einkommensteuerbescheid
- bei Staatsangehörigkeit außerhalb EU/EWR/Schweiz: Kopie von Pass und Aufenthaltstitel
Jedes Bundesland hat ein eigenes Formular und eine eigene Elterngeldstelle. Welche Nachweise genau Pflicht sind, hängt von Ihren Angaben ab – unser Assistent zeigt es Ihnen als Checkliste.
Schritt für Schritt
- Bundesland wählen und festlegen, wer beantragt (ein Elternteil oder beide).
- Angaben zum Kind, zu den Eltern, zum Einkommen und zu den gewünschten Monaten machen.
- Antrag ausdrucken, unterschreiben (auch der andere Elternteil) und mit den Nachweisen an die Elterngeldstelle senden.
Häufige Fragen
Kann ich Elterngeld auch als Nicht-Deutsche(r) bekommen?
Ja. EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige in der Regel wie Deutsche; andere Staatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel, der zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Dann ist eine Kopie des Aufenthaltstitels beizufügen.
Muss der andere Elternteil unterschreiben?
In den meisten Bundesländern ja – auch wenn nur ein Elternteil Elterngeld bekommt. Ausnahmen gelten z. B. für Alleinerziehende.
Was ist, wenn ich die Frist verpasse?
Der Antrag ist weiterhin möglich, aber Elterngeld wird nur für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang rückwirkend gezahlt.
Weitere Ratgeber
Allgemeine Informationen ohne Gewähr, keine Rechts- oder Steuerberatung. Maßgeblich sind die Angaben Ihrer Elterngeldstelle bzw. Familienkasse.